Deutsche Rechtssprechung…
… ist doch etwas tolles.
Am Dienstag in der Rechnungswesenvorlesung gelernt:
Als Hehler ist man verpflichtet an den Staat Umsatzsteuer zu bezahlen. Soweit so gut. Stelle es mir blos mit der Steuererklärung insgesamt etwas schwierig vor, da ein Hehler wohl keine Rechnungen schreibt und auch keine bekommt. Soweit so gut, da Hehler sowieso in der illegalität leben dürfte das wohl egal sein. ABER beauftragt ein Hehler zum Beispiel einen Auftragskiller um einen lästigen Konkurenten auszuschalten, so muss er von der Theorie her sich eine Rechnung ausstellen lassen und diese Ausgaben als Betriebsausgaben von der Steuer abzusetzen. Das verstehe einer wer will?!?!